ihre Angelegenheit gar nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Zum Personenkreis der zu Betreuenden können gehören:
Psychisch- und/oder suchtkranke Menschen
Ziel der Betreuung ist es:
die Lebensqualität des Betreuten zu verbessern
das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung und Mitverantwortung maximal zu erhalten
Vorgehensweise zur Einrichtung einer Betreuung
Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt und es wird ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter bestellt. Das Gericht bestimmt, in Absprache mit dem Betreuten, die notwendigen Aufgabenkreise. Diese können sein:
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Vermögenssorge
Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten
Wohnungsangelegenheiten
Postangelegenheiten
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
den/die Betroffene/n selbst
Angehörige oder
Institutionen / Behörden
Haben Sie Interesse und / oder benötigen Unterstützung bei der Einrichtung einer Betreuung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.