Betreuungsbüro Heumarkt

Rechtliche Betreuung nach §§ 1896 - 1908 i BGB

ist ein Angebot für Erwachsene, die aufgrund von:
  • Krankheit und/oder
  • Behinderung
ihre Angelegenheit gar nicht oder nur teilweise selbst regeln können.
Zum Personenkreis der zu Betreuenden können gehören:
  • Psychisch- und/oder suchtkranke Menschen
  • geistig und/oder körperlich Behinderte
Ziel der Betreuung ist es:
  • die Lebensqualität des Betreuten zu verbessern
  • das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung und Mitverantwortung maximal zu erhalten

Vorgehensweise zur Einrichtung einer Betreuung

Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt und es wird ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter bestellt.
Das Gericht bestimmt, in Absprache mit dem Betreuten, die notwendigen Aufgabenkreise.
Diese können sein:
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Postangelegenheiten
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • den/die Betroffene/n selbst
  • Angehörige oder
  • Institutionen / Behörden
Haben Sie Interesse und/oder benötigen Unterstützung bei der Einrichtung einer Betreuung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.
Michaela Blömeling
Berufsbetreuerin
Heumarkt 48
50667 Köln
Tel. 0221 - 42 07 43 87
Fax 0221 - 84 63 95 49
betreuungsbuero@heumarkt.eu
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