Rechtliche Betreuung nach §§ 1896 - 1908 i BGB
ist ein Angebot für Erwachsene, die aufgrund von:
- Krankheit und/oder
- Behinderung
ihre Angelegenheit gar nicht oder nur teilweise selbst regeln können.
Zum Personenkreis der zu Betreuenden können gehören:
- Psychisch- und/oder suchtkranke Menschen
- geistig und/oder körperlich Behinderte
Ziel der Betreuung ist es:
- die Lebensqualität des Betreuten zu verbessern
- das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung und Mitverantwortung maximal zu erhalten
Vorgehensweise zur Einrichtung einer Betreuung
Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt und es wird ein/e Betreuer/in als gesetzlicher Vertreter bestellt.
Das Gericht bestimmt, in Absprache mit dem Betreuten, die notwendigen Aufgabenkreise.
Diese können sein:
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten
- Wohnungsangelegenheiten
- Postangelegenheiten
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- den/die Betroffene/n selbst
- Angehörige oder
- Institutionen / Behörden
Haben Sie Interesse und/oder benötigen Unterstützung bei der Einrichtung einer Betreuung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.
Michaela Blömeling
Berufsbetreuerin
Heumarkt 48
50667 Köln
Tel. 0221 - 42 07 43 87
Fax 0221 - 84 63 95 49
betreuungsbuero@heumarkt.eu
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